Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

 

Die Testamentsvollstreckung ist ein wichtiges Instrument, um Streit zwischen den Miterben zu vermeiden und den Nachlass professionell abzuwickeln. Sie hat in Deutschland eine lange Tradition. Der Testamentsvollstrecker führt den letzen Willen des Erblassers aus.

Die Gründe für eine Testamentsvollstreckung sind vielfältig:

  • zunehmend werthaltige Vermögen sind zu übergeben
  • es gibt nur wenige oder gar keine Abkömmlinge, die den Willen des Erblassers fortführen können
  • fehlendes Vertrauen in die vorhandenen Erben
  • Sicherstellung des Wohles eigener, behinderter Kinder
  • Errichtung von Stiftungen

Der Testamentsvollstrecker setzt die Rechte gegenüber den Beteiligten durch und verwaltet bzw. verteilt den Nachlass im Sinne des Erblassers.

Da der Steuerberater in vielen Fällen den Erblasser über einen langen Zeitraum hinweg kennt und weiß, welche Ziele der Erblasser mit seinem Testament erreichen will, ist der Steuerberater der ideale Testamentsvollstrecker.